Zuzahlung für Retard-Präparate
Hallo Cleo,
jepp, die Zuzahlungsinfo erhalten sie genau so.
Zuzahlen muss man aktuell auf jeden Fall bei Concerta 36 und 54 mg (für 18 und 27 mg gibt es Verträge mit diversen KK.) Bei Equasym retard ist jeweils nur die 30-Stück-Packung zuzahlungspflichtig. Alle anderen MPH-Medis sind derzeit (noch) zuzahlungsfrei.
also wir müsen auch bei den concerta 27mg dazu zahlen. 9,95€
Dazu nochmal die 9,95€ für die 54-er... macht schlappe 20 euro je monat.
Plus die 20 euro alle 2 monate fürs Fevarin, weil Sohni das Billigprodukt nicht verträgt...
echt super.
Hatte die DAK übrigens angeschrieben und gefragt, was das soll?!
Da schrieb man mir zurück:
Zitat
Die
Festbetragsregelung für bestimmte Arzneimittelgruppen war das Kernstück der
Gesundheitsreform von 1989. Wir als DAK sehen in der Festbetragsregelung
ein wichtiges Instrument zur Kostensenkung im Arzneimittelbereich. Aus
diesem Grund schließt die DAK keine Rabattverträge zu Arzneimitteln über
Festbetrag ab, da hierdurch die Regelung als solche in ihrer Wirksamkeit in
Frage gestellt würde.
Es steht nun in der Verantwortung der Hersteller, ob sie die Preise ihrer
Präparate auf den Festbetrag absenken und so den Patienten Mehrkosten
ersparen oder nicht. Für retardiertes Methylphenidat haben mittlerweile
Preissenkungen stattgefunden, so dass sich Präparate im Handel befinden,
für die keine Mehrkosten anfallen. Diese sollten bevorzugt verordnet
werden.
Wir hoffen, dass damit Ihre Fragen beantwortet sind und wünschen Ihnen
alles Gute.
Zitat
Für retardiertes Methylphenidat haben mittlerweile
Preissenkungen stattgefunden, so dass sich Präparate im Handel befinden,
für die keine Mehrkosten anfallen. Diese sollten bevorzugt verordnet
werden.
Da sieht man mal wieder, dass die KK keine Ahnung haben.
Die Wirkweise von Concerta mit z.B. Equasym zu vergleichen, wäre wie wenn man Äpfel mit Kartoffeln vergleicht. Ist wieder mal sowas von typisch.
Janssen-Cilag wird die Preise nicht senken. Diesbezüglich hatte ich bereits angefragt. Hier die Antwort von Janssen-Cilag
Zitat
vielen Dank für Ihre Anfrage zu unserem Produkt Concerta®.
Wie Sie wissen hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen Festbeträge (Betrag, der maximal von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird) für bestimmte Arzneimittel festgelegt. Im Zuge dessen wurde für den Wirkstoff Methylphenidat und somit auch für unser Produkt CONCERTA® vor zwei Jahren ein Festbetrag festgesetzt. Damals haben wir die Preise von CONCERTA® um ca. 30 % gesenkt.
Zum 01.04.2010 ist eine erneute Absenkung des Festbetrags verabschiedet worden. Damit wurde innerhalb von zwei Jahren eine Festbetragssenkung für CONCERTA® von ca. 55 % beschlossen.
Als forschendem Pharmaunternehmen ist es uns nicht möglich, den Preis zum zweiten Mal so deutlich abzusenken. Dennoch haben wir auch dieses Mal die CONCERTA® Preise um ca. 20 % gesenkt. Diese Preissenkung gleicht jedoch die Festbetragsanpassung nicht in vollem Umfang aus.
Ab April 2010 ergeben sich damit für die meisten Versicherten Mehrkosten für CONCERTA® 36 mg und 54 mg von 9,85 €/Packung, die in der Apotheke vom Patienten zu entrichten sind.
Weitere Preisänderungen oder Rabattverträge sind derzeit nicht geplant.
Bitte sprechen Sie bei Fragen zu diesem Thema auch immer mit Ihrem behandelnden Arzt.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Hi Mel,
es ist schon erstaunlich, wie kompetent insbesondere die DAK ernst gemeinte Anfragen ihrer Versicherten beantwortet *hmpf*. Im Übrigen kursieren sowohl zu bereits geschlossenen als auch zu geplanten Rabattverträgen recht unterschiedliche Informationen. Irgendwie fühlt man sich da ver...
Die gute Nachricht ist: Ich habs in Arbeit. Beim Spitzenverband der gKV läuft gerade eine Anfrage, wie künftig die Patienten, für die es keine zuzahlungsfreie Alternative gibt, weiterhin ohne Zuzahlung mit dem einzig für sie verträglichen Medikament versorgt werden können. Eine Antwort liegt noch nicht vor. Ich halte dich auf dem Laufenden.
Grüßle
Susanne
Hallo ihr,
cleo ich stimme dir voll und ganz zu.
Mein Problem an der Sache ist nur, Sohnemann hat Pflegestufe und Schwerbehindertenausweis, deshalb weiß ich nicht ob es so einfach möglich ist da die KK zu wechseln.
Auch wenn ich mich hindichtlich ADHS Versorgungskonzept schlau mache, ich finde einfach nichts was die DAK da wirklich einbringen würde. Auch innerhlab des Gesprächskreieses ist das immer mal wieder thema und es wird verglichen zwischen den KK`s.
die DAK schneidet durchweg schlecht ab.
Auch dahingehend (ADHS Versorgungskonzept) habe ich nachgefragt, die Antwort :
Zitat
Die DAK interessiert sich sehr wohl für das Thema ADHS. In Nordbaden hat es
zum Beispiel eine Untersuchung über unseren Verband (vdek) gegeben, die die
DAK unterstützt hat. Es wurde die Versorgungssituation von ADHS-Patienten
untersucht. Die Veröffentlichung aus 2007 kam mit den Daten aus 2003 zu dem
Ergebnis, dass es keine Überversorgung mit Methylphenidat gibt. Da die
Verordnungszahlen mittlerweile einen anderen Trend zeigen und wir neben
Methylphenidat eine weitere Substanz zur Behandlung von ADHS zur Verfügung
haben, wurde ganz aktuell eine Aktualisierung der Untersuchung in die Wege
geleitet.
Des Weiteren haben wir eine Kooperation mit dem Bremer Institut für
Präventionsforschung und Sozialmedizin (BIPS). Im Rahmen dieser
Kooperation wird auch ganz aktuell eine ADHS-Studie durchgeführt. Zur
Teilnahme an dieser Studie werden Eltern von Kindern mit ADHS und ohne ADHS
eingeladen. Wir erhoffen uns, mit den Ergebnissen die Versorgung von
Kindern mit ADHS zu verbessern und die Erkennung von ADHS weiter zu
entwickeln.
Da stellt sich für mich dann schon die Frage, was aus den Erkenntnissen wird?
Man hat also ein weiteres Präparat... kann ja eigentlich nur strattera sein.
Habt ihr mal geschaut, was dieses kostet?
Da sind die kosten für retardiertes MPH gerazu lächerlich im Vergleich.
Werden diese Erkenntnisse also FÜR die Betroffenen und ihre Familien genutzt, oder eher Gegenteilig?
diese Frage drängt sich mir seit einiger Zeit förmlich auf.
Ich sehe seit einigen Jahren immer nur weitere Verschlechterungen.
Seit 2 monaten (glaub ich, auf jeden Fall neu) kann man für kinder und jugendliche noch nicht mal mehr eine Sondergenehmigung für eine VT beantragen, wenn der Therapeut keine Zulassung für kinder und jugendliche hat.
und wie viele davon haben wir? wie lang sind deren wartelisten?
Ob das auch DAK spezifisch ist, wei ich leider nicht. aber bei der DAK ist es definitiv so seit kurzem.
Tolles Versorgungskonzept wirklich.
*ichregmichnichtauf*ichregmichnichtauf*ichregmichnichtauf*ichregmichnichtauf*ichregmichnichtauf*
Danke susanne, ich bin für jede Info dankbar. So langsam bringt uns das nämlich an den Rand des Machbaren.
Rechne noch den monatlichen Zusatzbeitrag dazu und dann muß womöglich noch Mama oder Papa zum Arzt. Dann ist die Familie nämlich pleite.
Hatte ich schon erwähnt, dass beim Kleinen evtl. auch Therapie und evtl. mehr ansteht, bzw anstehen sollte?
Is nicht kein Geld dafür da.
SO siehts mittlerweile aus
Lg Mel
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