GBA regelt ADHS-Medikation für Erwachsene

15.05.2012 16:23 (zuletzt bearbeitet: 15.05.2012 22:03)
#1
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Hi,

es folgt jede Menge Lektüre, wer mag und auch die Zeit übrig hat, der/die kann sich ja durchkämpfen und vllt.
eine kurze Zusammenfassung über die Bedeutung dieser Entscheidung ins Forum stellen.
Ich schreib nix, mir fehlt die Zeit.

liebe Grüße
Doris


GBA regelt ADHS-Medikation für Erwachsene

NEU-ISENBURG (eis). Der GBA will die Verordnung von Methylphenidat - wie bereits bei Kindern geregelt -
auch für Erwachsene einschränken.

Die geplanten Regelungen hat der GBA jetzt vorgestellt und fordert die Hersteller bis Ende des Monats zu Stellungnahmen auf.
Indiziert sind die Medikamente mit dem Wirkstoff bei Erwachsenen ab 18 Jahren zur Behandlung eines seit dem Kindesalter fortbestehenden ADHS, wenn andere Therapien nicht ausreichen.

Geplant sind dazu die Verordungseinschränkungen (Anlage III der Arzneimittel-Richtlinien):
Die Behandlung muss unter Aufsicht eines Spezialisten für Verhaltensstörungen durchgeführt werden.
Die Diagnose erfolgt angelehnt an DSM-IV-Kriterien oder Richtlinien in ICD-10 und basiert auf einer vollständigen Anamnese und Untersuchung des Patienten. Diese schließen ein strukturiertes Interview mit dem Patienten zur Erfassung der aktuellen Symptome, inklusive Selbstbeurteilungsskalen ein.

Die retrospektive Erfassung des Vorbestehens einer ADHS im Kindesalter muss anhand validierter Instrumente erfolgen.
Die Diagnose darf sich nicht allein auf das Vorhandensein eines oder mehrerer Symptome stützen.

http://www.aerztezeitung.de/medizin/kran...=2&h=1175367676

quelle: Ärztezeitung.de vom 3.5.2012

Dazu Martin Winkler

GBA: ADHS bei Erwachsenen Einschränkungen oder Selbstverständlichkeiten
03.05.2012
Geschrieben von Dr Martin Winkler

Da hat sich also heute offenbar der GBA( = Gemeinsamer Bundesausschuss) mit ADHS bei Erwachsenen beschäftigt.
Zumindest wenn man dieser Quelle
(Anm. Ärztezeitung, s.o.) Glauben schenkt, ging es um Neuregelungen zur Verordnung
von MPH bei Erwachsenen. Wir erinnern uns kurz: Derzeit ist nur Medikinet adult für Erwachsene mit ADHS für die Verordnung bei den Gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, wenn man im Erwachsenenalter die Diagnose stellt.

Analog zur Situation bei Kindern werden jetzt auch Regelungen diskutiert (es ist noch ein Entwurf), dass die Behandlung unter AUFSICHT eines Experten für Verhaltensstörungen erfolgt und bei der Diagnose standartisierte Diagnoseinstrumente verwendet werden sollen.
Nun ja. Die verfügbaren Diagnosebögen nutzen zwar nach meiner Ansicht so gut wie gar nicht, wenn man kein Störungsbildverständnis hat. Aber wir werden also HASE-Fragebögen noch häufiger zur Beruhigung der niedergelassenen
Kollegen einsetzen müssen.
Ich stelle mir vor, wie dies bei ähnlichen Krankheitsbildern wohl wäre, wenn genauso bei Depressionen oder vielleicht einer Zwangsstörung vorgegangen würde, bevor man Neuroleptika einsetzt. Oder bei Spannungkopfschmerzen (unsinnigerweise) Paracetamol rezeptiert.
Für mich stellt aber ehrlich gesagt nicht die Erstverordnung das Problem dar. Vielmehr sehe ich mit zunehmender Besorgnis, dass die Betroffenen dann eben ein Rezept erhalten und quasi auf sich allein gestellt bleiben. Und munter rauf und runter dosieren. Hier wäre eine Kontrolle angezeigt bzw. eben eine Forderung der kontinuierlichen Begleitung der Patienten durch die Experten für Verhaltensstörugen oder Hausärzte. Wir brauchen hier MEHR Experten, die dann auch für die Begleitung zur Verfügung stehen. Nicht MEHR unsinnige oder selbstverständliche Regelungen, die die noch vorhandenen Fachleute in die Aufgabe zwingen.
(Anmerkung: Aus meiner subjektiven Beobachtung sind ja zahlreiche verfügbare Experten eben auch ADHS-Betroffene. Die haben schon genug Regelungen der Dokumentation am Hals. Die jetzt geforderten zusätzlichen Regeln werden es nicht anwendungsfreundlicher, wohl aber teurer in der Diagnostik machen).
Aber im Prinzip finde ich es eine Selbstverständlichkeit, dass die Diagnose VALIDE und eben mit einem durchgängigen roten Faden seit der Kindheit nachprüfbar ist. Insofern rege ich mich mal nicht auf und warte ab.


http://adhsspektrum.wordpress.com/2012/0...tandlichkeiten/

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage III Nummer 44 – Stimulantien
vom 3.April 2012

http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1482...timulantien.pdf

Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage III Nr. 44 – Stimulantien
vom 3. April 2012

http://www.g-ba.de/downloads/40-268-1933...lantien_TrG.pdf


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