Guten Morgen Bald ist Urlaubszeit und ich wollte euch fragen, wie ihr das geregelt habt mit MPH wenn ihr das Land verlasst. Nach ersten Infos ist es so: behandelnder Arzt stellt eine Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens aus welche dann anschl. durch die zuständige Landesbehörde (Kreisverwaltung) beglaubigt werden muss. Ist das so?? Wie habt ihr das gemacht? Danke u. schönes Wochenende, Hennis Mama
Hallo SusanneG Danke für deine Antwort, habe schon mit der zust. Behörde telefoniert und weiß jetzt, was zu tun ist. Toller Spruch von dir mit der Bank. Da muss sogar mein 12-jähriger Sohni schmunzeln. Das ist nämlich auch sein liebstes Möbelstück...