Über die Grenze mit MPH

03.05.2013 09:02
avatar  Henni ( gelöscht )
#1
avatar
Henni ( gelöscht )

Guten Morgen
Bald ist Urlaubszeit und ich wollte euch fragen, wie ihr das geregelt habt mit MPH wenn ihr das Land verlasst. Nach ersten Infos ist es so: behandelnder Arzt stellt eine Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens aus welche dann anschl. durch die zuständige Landesbehörde (Kreisverwaltung) beglaubigt werden muss. Ist das so?? Wie habt ihr das gemacht?
Danke u. schönes Wochenende,
Hennis Mama


 Antworten

 Beitrag melden
03.05.2013 22:09
#2
avatar

Hi Hennis Mama,

bitte nutze die Suchfunktion. "Schengen" oder "Grenze" müsste dir jede Menge Ergebnisse liefern.

Viele Grüße
Susanne

Des ADSlers liebstes Möbelstück ist die lange Bank (Jens Neumann)

 Antworten

 Beitrag melden
04.05.2013 10:12
avatar  Henni ( gelöscht )
#3
avatar
Henni ( gelöscht )

Hallo SusanneG
Danke für deine Antwort, habe schon mit der zust. Behörde telefoniert und weiß jetzt, was zu tun ist. Toller Spruch von dir mit der Bank. Da muss sogar mein 12-jähriger Sohni schmunzeln. Das ist nämlich auch sein liebstes Möbelstück...


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!