Nachteilsausgleich Gymnasien Baden-Württemberg

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06.05.2014 08:26
avatar  lecorbusier ( gelöscht )
#1
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lecorbusier ( gelöscht )

Hallo zusammen,

wer hat (gute) Erfahrungen und kann uns Tipps beim "Einfordern" des Nachteilsausgleichs in der Unterstufe von Gymnasien(konkret Klasse 5,BW),
sowie Ermessensspielräume der (aktuellen)Versetzungsordnung geben?
Wir können über ambivalente Erfahrungen(rigoros in der (Nicht)-Handhabung-Schulleitung, bis Verständnis und einem gewissen Entgegenkommen seitens des Klassenlehrers) berichten.


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07.05.2014 20:44
avatar  ferrano
#2
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Hallo,

der NTA wird in der Klassenkonferenz beschlossen, dabei werden die Modaliäten/ Bedingungen festgelegt, die der NTA enthalten soll.
diese beziehen sich auf:
- die Zeit/Dauer die für Klassenarbeiten zugestanden wird
- Präsentation der Arbeit, z. B. größer kopieren der Klassenarbeit, oder Organisation der Aufgaben (Schüler bekommt erst die leichten, dann schwere Aufgaben)
- eventuell mündliche Leistungsabfragen ( evtl. bei Vokabeltests)
- Arbeiten können auch in einem seperaten Zimmer geschrieben werden, um Ablenkbarkeit zu reduzieren
- Markieren der Aufgabe durch Textmarker bzw. Hervorhebungen von wichtigem möglich
- Arbeit am PC

Es gibt keine inhaltlichen, also auf das Leistungsniveau abgestimmten Nachteilsausgleiche! Außer das Kind hat eine ärztliche LRS Diagnose, da wird dann die Rechtschreibnote ausgesetzt. Wie das dann in Englisch oder Französisch ist, weiß ich nicht.
Auf dem Gymnasium wird ein bestimmtes Niveau unterrichtet und erwartet, dies wird generell- auch nicht bei anderen Schularten- durch den NTA geändert.
Maxime beim NTA ist, dass das Leistungsniveau erhalten bleiben muss.
eregeklt
Ich sage mal so, ein unsportlicher Moppel kriegt auch keinen NTA, weil er nun mal unsportlich ist. Dann hat er halt eine 5 in Sport und eine 2 in Mathe ...

Bei unseren Kindern ist das anders, aber der NTAist klar geregelt.
Auf der Homepage des zuständigen Schulamtes müsste ein Beratungslehrer genannt werden, der bei der Formulierung des NTA hilft. Auf der Homepage des Regierungspäsidiums oder Schulamtes müssten die Modalitäten/Inhalte für den NTA nachzulesen sein.


Für den NTA benötigt man eine ärtzliche Diagnose (also ADHS, Autismus, Autismus- Spektrum Störung etc.)

Der NTA ist ein individuelles Instrument, um oben genannte Probleme zu regeln. Ein hoher IQ verheißt eventuell einen hohen Schulabschluß, kann der Schüler seine hohen Resourcen (leider) nicht in der Schule nutzen, so dass er auch den entsprechnden Abschluß erreicht, den der IQ prognostiziert, so hilft der IQ eben leider nicht weiter.
Die Leistungen/Lerninhalte müssen erbracht werden.

Die Schulen selber gehen sehr unterschiedlich mit dem Thema NTA/seelische Behinderungen um. Das ist personenabhängig. Es gibt Schulen die sehr offen sind und Aufwand für die Kinder betreiben wollen, es gibt auch welche die das lieber nicht möchten ..., also vorher abklären- wie die "Offenheit" dazu ist.
Viele haben keine Erfahrungen, das kann zu Problemen führen.
Die Haltung "das kriegen wir schon hin" ist durchaus verbreitet, das Erwachen auf beiden Seiten ist eventuell groß, wenn die Lehrer merken, dass der schüler WIRKLICH anders ist und das ganze nicht mal schnell zu managen ist.

Hoffe das hilft etwas weiter.

Grüßle
Ferrano- Uli


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07.05.2014 21:05
avatar  ferrano
#3
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Nachtrag:

es gibt keinen NTA bezüglich der Versetzungsordnung, siehe auch: die Leistungsanforderungen der Schulart müssen erbracht werden.

Wenn mein Kind, trotz durchschnittlicher Begabung eine so ausgeprägte Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörung hat, dass es nicht ausdauernd gut konzentriert dem Unterricht folgen kann, dann ist (zunächst) seine Leistungsfähigkeit einfach nicht mit der Begabung vereinbar. Man kann ja auch noch später einen höheren Schulabschluß erwerben. Das Schulsystem ist ja durchlässig.Mit guten Noten an der Realschule, das heißt 2-2-3 in den Hauptfächern oder waren es 2-2-2(?) kann man nach Kl.5 und auch Kl.6 ins Gymmi wechseln.

Es gibt viele Wege nach Rom ...

Meiner Erfahrung nach, sind unsere Kinder oft schlechte Streßverarbeiter, daher kann Leistungsstreß das Störungsbild verstärken. Extreme Unterforderung natürlich auch.

Du solltest dich gut beraten lassen und die Persönlichkeit des Kindes berücksichtigen - also auch Leistungsbereitschaft, Ausdauer, Umgang mit schlechten Noten und deren Auswirkung auf die Motivation genau beachten. Gibt es Fächer die absolut sicher gut laufen? Geht es um ein Fach, oder mehrere?

LG


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07.05.2014 21:54
avatar  ferrano
#4
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Nachtrag zum Nachtrag

- die Klassenkonferenz muss von der Schule einberufen werden, auch auf Antrag der Eltern (also schriftlich beantragen)mit der Fragestellung bzw. Thema NTA
- dabei nochmal Obacht bezüglich des Anspruchs- welche Diagose/n liegen vor?
- Vorhanden sein von ADHS ist keine NTA Begründung, muss sich konkret auf schon oben genannte Bereiche beziehen (Zeit, Material, etc.)
- die Formulierung des NTA erfolgt schriftlich in der Klassenkonferenz, dabei sollte jemand sein, der das schon mal gemacht hat und sich damit auskennt ( z.B Beratungslehrer vom Schulamt/Sonderpädagogischer Dienst/Fachberater ADHS/Autismus)
- Beratungslehrer beim Schulamt anfordern, um kompetenten Ansprechpartner zu haben, der die Interessen des Kindes in der Klassenkonferenz vertritt und erläutert (das sollten nicht die Eltern machen, wegen Interessenkonflikten)
- Kläre vorher, ob ein Anspruch auf NTA besteht


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08.05.2014 19:49
avatar  lecorbusier ( gelöscht )
#5
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lecorbusier ( gelöscht )

Hallo Ferrano,

vielen Dank für die detaillierten Infos und Auskünfte!

Du schreibst:"Bei unseren Kinder ist das anders, aber der NTA ist klar geregelt. Was meinst Du damit genau?

Wir würden gerne den NTA, nachdem das Schuljahr zu 3/4 gelaufen ist ,neu beantragen, und zwar diesmal differenzierter ausformulieren, da bsp. in Mathe mehr Zeit benötigt wird bzw. die Konzentration für einen KLassenarbeitszeitraum nicht ausreicht.(die Klassenkonferenz hatte dies beim ersten Mal abgelehnt,mit der Begründung
das dies nicht dem päd.-Konzept der Schule entsprechen würde).

Mich würde Eure Meinung interessieren, ob man ein Kind, dass offensichtlich von der Lernatmosphäre und der ruhigen Klasse profitiert(Einschätzung der Fachlehrer), sich dort wohlfühlt,aber Abrufschwierigkeiten vor allem in 2 Hauptfächern(Deutsch und Mathe) hat, diese positive Entwicklung weiter unterstützt,
es gibt auch Fächer die gut laufen,zugleich versucht die vor beschr. Defizite aufzuholen?(Beantragung des NTA, im Sinne einer "Orientierungsstufe" für Klasse 5 u.6 ,damit verbunden, eine Leistungsmessung über 2 Schuljahre vorzunehmen, damit das Damoklesschwert der mögl. Nichtversetzung verschwindet)

Die Bewältigung eines Schulwechsel halte ich für solche Kinder für sehr schwierig,wir stehen deshalb konträr zu Deiner Meinung,bsp. den Weg über die Realschule zu nehmen.

Wir stellen fest, dass es in unserem Fall sehr wohl Bewegung gibt, offen für Unterstützung zu sein, zugleich es aber bei vielen Lehrern nach wie vor Unverständnis über Abrufschwierigkeiten gibt.

Von wem sollen wir uns beraten lassen, das schreibt sich immer so schön?

Es gibt viele Beratungslehrer und s.g.Fachkräfte im Schulamt die sich leider sehr, sehr schlecht mit dem NTA auskennen, auch das RP muss mit dem Thema Inklusive noch viel Aufklärungsarbeit leisten, so gibt es bsp. eine Fachkraft für ADHS, die als Bindeglied für Eltern und Schule fungieren soll.

Du hörst hier sehr viel Frust heraus,
Wir sind nicht bereit hinzunehmen, dass nach wie vor die gängige Praxis an gymnasialen Schulen herrscht, Kinder mit den beschr.Symptomen, einfach bis zu der Werkrealschule "herunterzureichen".


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09.05.2014 16:45
avatar  ferrano
#6
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Hallo,

ich kenne und verstehe euren Frust sehr gut! Ihr dürft gerne wütend sein!

Google mal Nachteilsausgleich in Baden- Württemberg, da kommst du auf die Seite vom Regierungspräsidium - und das RP das für eure Schule zuständig ist, weiterhin gibt es auch eine Fortbildung über NTA die als Download im Netz steht. Dort steht auch geschrieben, dass beim NTA größtmögliche Phantasie gefragt ist!Wirklich- ich war ganz baff über diese Formulierung.

Das eine Klassenkonferenz dies schlichtweg ablehnt müsste dann wirklich über die nächsthöhere Dienstbehörde besprochen werden. Sicherlich muss geklärt werden, ob dies verbindliche Richtlinien sind, oder ob eine Schule beschließen kann, dass diese Richtlinien für sie nicht gilt.
Den Gymnasien ist es fremd Bildungsbegleitung als Prozess zu sehen.
Daher braucht ihr einen Fallbegleiter seitens des Schulamtes der das moderiert, sonst braucht ihr bald einen Anwalt. Also das ortsansässige Schulamt miteinbeziehen und um einen "Begleiter" bitten. Bei Autisten ist das der Fachberater Autismus.
Für ADHS gibt es das meist so nicht (). Obwohl ADHS die häufigste Kinder und Jugendpsychiatrische Störung ist.
Die vom Amt sollen euch jemanden zuweisen, der sich mit dem NTA auskennt bzw. euch begleitet.

Es wäre gut, wenn ihr eure Vorstellungen schriftlich formulieren würdet als Gesprächsgrundlage.
Weiterhin auch die Vorstellung im Hinblick auf Kl.5/6 als Orientierungszeit für das Kind zu sehen. Es geht nicht darum, hier ein Kind auf Gedeih und Verderb auf einer Schulart zu belassen für die es nicht geeignet ist, sondern Bedingungen zu schaffen, die zum Gelingen beitragen können.
Wenn dann die Noten nicht reichen, kann man immer noch nach Ablauf der "Orientierungsphase" über andere Entscheidungen sprechen.

Dieses Vorgehen ist für Gymnasiallehrer nicht vertraut, stellt euch vor, dass schon Kinder mit einer LRS als nicht "gymnasialfähig" angesehen werden, einfach weil der Aufwand größer ist und die Klassen ja auch meist sehr groß sind.Und der Arbeitsaufwand der Lehrer auch.

Der NTA bezieht sich auf LRS und Rechenschwäche, sowie auf Schüler mit Erkrankungen (Diabetis, Mukoviszidose, Hör - und Sehbehinderungen etc.)
Wenn Schüler erkranken und daher längere Zeit nicht die Schule besuchen können, soll über die Aussetzung der Versetzungsordnung verhandelt werden. Bei Schülern die dauerhaft Probleme haben (das ist bei ADHS vermutlich so)gilt das in der Regel nicht, da davon auszugehen ist, dass die Konzentrations - und Aufmerksamkeitsstörung "chronisch" ist, also keine vorübergehende Erkrankung. Wenn die "Leistungsprobleme" durch dauerhafte Anwendung des NTA, im Sinne von mehr Zeit bei Klassenarbeiten aufgefangen werden können, müsste dies möglich sein.

Eine dauerhafte Aussetzung der Versetzungsordnung ist nicht zu erwarten, da das Nicht Erreichen des Klassenziels mit NTA den Schluß zulässt, das die Leistungsprobleme des Kindes nicht allein durch den NTA dauerhaft behoben werden können.

Ich argumentiere hier von schulischer Seite.

Die pädagogische Fragestellung muss wohl auch lauten, was lernt ein Kind über seine Selbstorganisation und Leistungsfähigkeit, wenn es z. B. in den Hauptfächern letztlich überfordert ist das Lernpensum befriedigend oder ausreichend
zu bewältigen? Wenn ein Kind "nur" in den Klassenarbeiten mehr Zeit braucht, um das Ziel zu erreichen kann man vermutlich ins Gespräch kommen. Wenn weitere Hilfen bei der Selbstorganisation nötig sind wird es evtl. schwierig,da das Gymmi ist eben die Schulart ist, wo die Kinder recht schnell und selbstständig ihre Aufgaben hinkriegen müssen. Die Toleranz ist da gerade am Gymnasium nicht so hoch ...

Versteht mich nicht falsch, ich möchte euch nichts aufschwätzen ..., dennoch muss man doch langfristig überlegen, ob das Kind den Anforderungen gewachsen ist und Selbstständigkeit bei der Bewältigung seiner Schullaufbahn erreichen kann. Ein Parameter von Leistungsmessung ist eben auch Zeit und Umfang, das ist ein Teil der Schulart ..., der Umfang wird jedes Jahr mehr.
Welche Ziele soll der Bub erreichen? Hat er die Resourcen sie in absehbarer Zeit zu erreichen?

Adhs Kinder brauchen oft auch mehr Zeit und Energie/Konzentration um Dinge zu erledigen die andere in 5 Minuten machen, das führt langfristig zu einem etwas "niedrigeren" Leistungslevel als man ihn evtl. z. B. am Gymmi vorraussetzt. Das wiederum führt dazu, das ein Kind lernt "ich brauche immer Hilfe, oder länger , oder ... das führt auch zu Frust und begünstigt ein negatives Selbstbild, sowie letztlich auch Unselbstständigkeit. Der Streßlevel steigt und ein gestresstes Hirn lernt nicht gerade besser. Nur ein Gedanke dazu.

Ich weiß zu wenig über euch und eueren Sohn, um da Aussagen zu machen.


Ihr könnt aber versuchen mit der Schule diese "Probezeit/Orientierungsphase" auszuhandeln, um dann eine Entscheidung zu treffen. Das kann aber gut sein, dass dies nicht möglich ist.

Nochmal:
Im NTA steht geschrieben, dass die Anforderungen der Schulart erbracht werden müssen.Die Aussetzung der Versetzungsordnung ist wohl eher für Schüler gedacht, die krank geworden sind und daher länger die Schule nicht besuchen können.
Der NTA bezieht sich auf bestimmte Hilfen, die gewährt werden können, wenn damit das Klassenziel erreicht werden kann. Also Nutzung von Hilfsmitteln wie PC (ohne Rechtschreibkorrektur) bei Graphomotorikschwäche, Lupen bei Sehschwäche, Vorlesen der Aufgaben bei Prüfungen oder ähnliches ..., Zeitzugaben.
Wenn diese Hilfen nicht ausreichen, dann kann der Nachteilsausgleich nicht darüber hinaus bemüht werden.

Ein Hauptschüler kann quasi auch keinen NTA beantragen dafür, dass seine Auffassungsgabe und Arbeitsgeschwindigkeit, sowie Gedächtnis nicht den Anforderungen der Realschule entsprechen, daher würde der Schüler gern Klassenarbeiten auf 2 Tage verteilt schreiben ...

Der Grundsatz der Vergleichbarkeit der Leistungen muss gewahrt bleiben, die Vergleichbarkeit wird durch gleiche Bedingungen hergestellt.

ADHS ist eine Wahrnehmungsverarbeitungsstörung, daher ist die Leistungsfähigkeit verändert.
Die Qualität unserer Wahrnehmungsverarbeitung ist letztlich unsere intellektuelle Leistungsfähigkeit. Wir werden ja so geboren, wir suchen uns das nicht aus.

Das ADHS Kinder, so wie viele Kinder, nicht gut mit Veränderungen umgehen können ist mir sehr klar. Ob das als Kriterium ausreicht ein Kind auf eine bestimmte Schule zu tun ist wohl fraglich.

Also, geht zum Schulamt und bittetdort um Einzelfallbeatung.
Schreibt eure Wünsche auf.
Überprüft was davon Elternwünsche sind und was gut für das Kind ist. nur weil ich Abitur und Studium habe, muss das nicht für mein Kind gut sein, wir sind verschiedene Menschen.

Aus meiner Erfahrung ist die Prognose nicht eben günstig, wenn man an einer Schule mit NTA etc. startet und es dann in den Hauptfächern Probleme gibt. Eine Klassenwiederholung ist ja auch kein Weltuntergang- wenn die Prognose so ist, dass dann aus eigener Kraft weiter gemacht werden kann, weil "Defizite" aufgearbeitet wurden.Die Erhöhung des Arbeitstempos zu lernen ist schwierig, da dies einfach ein Reifungsprozeß ist und auch Anlage ist.

Viele Grüße
Ferrano- Uli


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09.05.2014 17:00
avatar  ferrano
#7
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Es ist keine gängige Praxis Kinder vom Gymnasium bis zur Werkrealschule runter zu reichen.

Leider liegen solche Fälle auch oft daran, dass man als Eltern zu lange zugewartet hat.Die Noten meines Kindes sind mir ja bekannt. Die kommen nicht von jetzt auf gleich. Zudem ist eine 5 kein Beinbruch, ist das ganze Zeugnis in dem Bereich in den Hauptfächern muss man ins Nachdenken kommen.

Hat man sich bis kl.9 am Gymmi geschleppt , auch mit Wiederholung und schafft dann die Klasse nicht, kann es sein, dass die Realschulen keinen Platz mehr haben. Das ist aber nicht die Regel.
Da muss ich doch auch mal dieses Chaos von Schulsystem verteidigen...


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10.05.2014 08:47
avatar  Zottel
#8
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Hallo Lecobusier,

verstehe ich das richtig: Dein Kind hat bereits jetzt in der Grundschule in Klasse 3/4 für die Hauptfächer Deutsch + Mathe einen NTA benötigt/ erhalten?

Ich kann jetzt nur für mein Kind und meine Familie sprechen aber in solch einem Fall würde ich ganz klar sagen, dass ich es dann lieber mit der Realschule probieren würde und versteh mich bitte nicht falsch - aber selbst da wird es mit Problemen in 2 Hauptfächern noch mehr als sportlich fürs Kind .

Grund: Stoffplan Klasse 5+6 ist nahezu identisch mit Stoffplan Gymmi. Unterschied ist lediglich die 2. Hauptsprache...

Mein Kind ist inzwischen in Klasse 7 und die Anforderungen sind für ein ADHS-Kind wirklich enorm! Einige Mitschüler/innen (ohne jegliche ADHS-Beigabe) die seinerzeit eine Gymmi-Empfehlung hatten (also ohne Schwierigkeiten durch die Grundschule spaziert sind), haben heute ganz schön zu knacken. Und dann kommt auch noch die Pubertät hinzu....

Mit den von Dir geschilderten Problemen kommt also höchstwahrscheinlich ein ziemlicher Marathon auf Euer Kind zu...

Ein weiser Mensch aus dem Forum hier hat mir mal geschrieben (als es um den Übertritt meines Kindes ging): "Nur wenn die Gymmi-Empfehlung vom Kind selbstständig erarbeitet wurde, besteht auch Aussicht das Gymmi zu schaffen". Das kann ich unterschreiben.

Grüße

Zottel


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10.05.2014 09:11
avatar  Zottel
#9
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Zitat
Ich argumentiere hier von schulischer Seite.

Die pädagogische Fragestellung muss wohl auch lauten, was lernt ein Kind über seine Selbstorganisation und Leistungsfähigkeit, wenn es z. B. in den Hauptfächern letztlich überfordert ist das Lernpensum befriedigend oder ausreichend
zu bewältigen? Wenn ein Kind "nur" in den Klassenarbeiten mehr Zeit braucht, um das Ziel zu erreichen kann man vermutlich ins Gespräch kommen. Wenn weitere Hilfen bei der Selbstorganisation nötig sind wird es evtl. schwierig,da das Gymmi ist eben die Schulart ist, wo die Kinder recht schnell und selbstständig ihre Aufgaben hinkriegen müssen. Die Toleranz ist da gerade am Gymnasium nicht so hoch ...

Versteht mich nicht falsch, ich möchte euch nichts aufschwätzen ..., dennoch muss man doch langfristig überlegen, ob das Kind den Anforderungen gewachsen ist und Selbstständigkeit bei der Bewältigung seiner Schullaufbahn erreichen kann. Ein Parameter von Leistungsmessung ist eben auch Zeit und Umfang, das ist ein Teil der Schulart ..., der Umfang wird jedes Jahr mehr.
Welche Ziele soll der Bub erreichen? Hat er die Resourcen sie in absehbarer Zeit zu erreichen?

Adhs Kinder brauchen oft auch mehr Zeit und Energie/Konzentration um Dinge zu erledigen die andere in 5 Minuten machen, das führt langfristig zu einem etwas "niedrigeren" Leistungslevel als man ihn evtl. z. B. am Gymmi vorraussetzt. Das wiederum führt dazu, das ein Kind lernt "ich brauche immer Hilfe, oder länger , oder ... das führt auch zu Frust und begünstigt ein negatives Selbstbild, sowie letztlich auch Unselbstständigkeit. Der Streßlevel steigt und ein gestresstes Hirn lernt nicht gerade besser. Nur ein Gedanke dazu.



Dieses Argument gilt durchaus auch aus Sicht des Elternhauses! Denn der Familienfrieden wird bei Überforderung seitens des Kindes sehr gestört.

Grüße

Zottel


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10.05.2014 09:21
avatar  Zottel
#10
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Hast Du Dein Kind schon einmal gefragt, welche Schulform es denn gerne besuchen möchte?

Mein Kind wollte auf das Gymnasium. Sagte aber klipp und klar, dass es dafür nicht mehr zu tun bereit sei als für die Grundschule. Ich habe dann erklärt, dass das aber eben die Voraussetzung für jede weiterführende Schule ist.

Daraufhin hat es selber entschieden, dass das dann zu anstrengend ist...

Grüße

Zottel


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