Aber ich finde es nicht mehr. Streite mich gerade mit GöGä.
Niederlande ist für mich interessant, immerhin haben wir da wohl ein Haus! Dachte immer, wenn Mann von Hütte sprach, an <Hütte>. Ist dummeweise ein "echtes" Haus.
Wenn ein chaotischer Schreibtisch ein Anzeichen für einen chaotischen Geist sein soll, was sollen wir dann von einem leeren Schreibtisch halten? -Albert Einstein-
2. Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens (nicht die Türkei!)
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt wird. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen. Die Bescheinigung wird von den zuständigen Landesbehörden auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Die Regelung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsstaaten des Schengener Abkommens gilt auch bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Personen, selbst wenn sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland verschreibungsfähig sind.
>>> Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens kann hier runtergeladen werden
3. Infos zu > Reisen in andere Länder - z.B. TÜRKEI ! ! ! !
Gäbe es die letzte Minute nicht, so würde niemals etwas fertig. – Mark Twain