Kein Nachteilsausgleich im Abitur bei ADHS

05.03.2015 17:38
avatar  MutterHeike ( gelöscht )
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MutterHeike ( gelöscht )

Hallo,

also ich bin gerade so richtig geplättet. Habe einen Anruf der Schulbehörde bekommen und musste erfahren, dass es für eine Schwerbehinderung aufgrund von ADHS keinen Nachteilsausgleich beim Abitur gibt, da die Bezirksregierung der Meinung ist, dass Erwachsene schulisch nicht mehr durch ADHS eingeschränkt sind. Das ist nicht nur in der Erwachsenenbildung so, sondern auch in den normalen Gymnasien. Falls dort ein Schüler/Schülerin mit ADHS schon älter als 18 Jahre alt ist und einen Schwerbehindertenausweis hat, muss er/sie das Abitur ohne Hilfe managen. Ich dachte, das hätte sich nun schon überall herumgesprochen, dass der 18. Geburtstag keine Spontanheilung nach sich zieht.

Gruß von Heike


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