Das Sozialgericht Berlin lehnt die Kostenerstattung für eine eigenmächtig in Anspruch genommene private Psychotherapie ab. Gesetzlich versicherte, psychisch kranke Patienten dürfen nur im "akuten Notfall" auf Kassenkosten eine private Psychotherapie in Anspruch nehmen. In jedem Fall sollten sie immer vorab Rücksprache mit ihrer Krankenversicherung halten, wenn sie eine Kostenerstattung wünschen und ein zugelassener Therapeut nicht erreichbar ist, stellte das Sozialgericht Berlin in einem am 31. Juli 2015 bekannt gegebenen Beschluss klar. Im konkreten Fall lehnten die Richter in ihrem Beschluss vom 24. Juli 2015 den Eilantrag eines an Depressionen erkrankten Berliners auf Kostenerstattung für eine private Psychotherapie ab.
Quelle: Ärzte Zeitung, 04.08.2015
LG Pippilotta
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