Seit Ende 2013 sollen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor psychischen Risiken geschützt werden. Doch bei der Umsetzung hapert es, bemängeln Experten. Um psychische Risiken am Arbeitsplatz zu erfassen und Arbeitnehmer davor zu schützen,wurde die "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen" Ende 2013 in Deutschland ins Arbeitsschutzgesetz aufgenommen. Doch bei der Umsetzung hapert es: Weder sind die Vorgaben an die Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung verbindlich geregelt, noch haben sie mit wirkungsvollen Sanktionen bei Verstößen zu rechnen.