ADHS und Schwerbehinderung
#1
Habe eine Anfrage aus dem betroffenen Bekanntenkreis.
Die Anfrage bezieht sich auf jemand im „Vor-Rentenalter“.
Lohnt sich eine ADHS-Diagnose in dem Alter noch, und kann man dadurch einen Schwerbehinderten-Grad erlangen?
Der Fragesteller erhofft sich dann eventuell einen früheren Rentenbeginn und weniger Abschläge.
Hat jemand diesbezüglich Erfahrung?
#3
Es ist kompliziert. Die Behinderungen und Krankheiten werden nicht addiert. Es geht - unter Berücksichtigung aller Beeinträchtigungen - darum, inwieweit dich diese Beeinträchtigungen insgesamt an deiner Teilhabe am Leben behindern.
Seien wir doch mal ehrlich zu uns selbst. Nur eine ADHS alleine, mit der man einen Beruf ausüben und 60 Jahre alt werden konnte, kann nicht plötzlich zu 50 % Schwerbehinderung führen, nur weil sie jetzt als Diagnose auf einem Stück Papier steht.
Ich habe großes Verständnis dafür, dass jemand mit 63 vom Berufsleben die Schn**z* voll hat und Rente beantragen will - sei es, weil die Arbeit schwer fällt oder sei es, weil eine Krankschreibung oder Arbeitslosigkeit nicht länger aufrecht erhalten werden kann. Derlei Leistungen sind befristet und mit 60+ schwinden die Chancen, nochmal Fuß fassen zu können, rasend schnell.
Mit 63 Jahren und acht Monaten hätte ich Rente beantragen können; plötzlich und unerwartet wurde ein paar Monate davor mein GdB von 50 auf 30 runtergestuft mit der Begründung, ich sei medikamentös gut eingestellt und wäre nicht mehr so sehr beeinträchtigt wie vor ein paar Jahren. Unnötig zu erwähnen, dass sich an meiner Medikation und meiner Beeinträchtigung rein gar nichts geändert hatte. Widerspruch, Anwalt - es war zwecklos. Mein Arbeitslosengeld lief zum Ende des Monats, in dem ich 65 wurde, aus. Es fehlten noch acht Monate bis zum regulären Rentenbeginn. Muss ich mich denn jetzt, von Null Einkommen, selbst krankenversichern?
Ich zählte nach. An meinem 65. Geburtstag hatte ich exakt 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse bezahlt. Meine Arbeitslosigkeit ging nahtlos über zur Rente. Uff!
Es ist meines Wissens die gleiche Frist, ob man nun wegen Schwerbehinderung Rente beantragt oder weil man die 45 Jahre Beitragszahlung zur RV voll hat - zwei Jahre vor dem regulären Rentenbeginn. Dein Bekannter soll doch mal nachrechnen ...
Falls ihm die Beitragsjahre nicht reichen, schreib mich bitte direkt an.
Wenn es bei der Frage nach einer ADHS-Diagnose nicht (nur) um die Schwerbehinderung bzw. Rente geht, sag Bescheid; man braucht nicht für alles eine schriftliche Diagnose.
#5
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