§ 35a

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15.12.2010 17:28
avatar  Christa ( gelöscht )
#1
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Christa ( gelöscht )

Hallo Ihr,

ich habe hier im Forum schon viel über die Probleme gelesen, ein positives Gutachten gemäß § 35 a zu bekommen.
Nun meine Frage: Hilft es dem Kind, ein solches Gutachten zu haben? Ist es außer für die Kostenübernahmen von z. B. Integrationshelfern auch für später z. B. im Berufsleben sinnvoll?

Im Voraus schon mal lieben Dank für die hoffentlich folgenden Antworten.

Viele Grüße

Christa


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15.12.2010 18:55
#2
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Hallo Christa,

sofern mit der Begründung "(drohende) seelische Behinderung" der § 35 a angeführt wird, hilft das nicht für später. Eine seelische Behinderung ist definiert als eine voraussichtlich mindestens 6 Monate lang andauernde seelische Beeinträchtigung/Erkrankung. Das bedeutet auch, dass die seelische Behinderung im Gegensatz zur geistigen Behinderung reversibel ist.

Daher verlangen die Kostenträger in der Regel alle 1-2 Jahre einen erneuten Befund.

Das Gutachten hat also nur eine geringe Haltbarkeit. Ist eventuell positiv, wenn im Erwachsenenleben keine besondere Rücksicht von Berufs wegen nötig ist, aber blöd, wenn es um längere Massnahmen und viel Geld geht - da zittert man regelmäßig.

Ich hoffe, dir geholfen zu haben.

Gruß, Mandelkern


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15.12.2010 21:58
avatar  ferrano
#3
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Hallöchen,
man braucht ein Gutachten nach § 35 a um einen Integrationshelfer bewilligt zu bekommen.
Falls das ADHS so stark ausgeprägt ist, dass man auch als Erwachsener einen Befund/Gutachten benötigt, dann vermutlich eher eines nach dem ICD Klassifikationssystem (International Classification of Diseases), das wird von Psychiatern und Medizinern verwendet, um z. B. zu begründen, warum man Teilzeitarbeit benötigt oder längere Mittagspausen oder Nachhilfe bei der Bewältigung von Prüfungen oder Frührente oder sonstiges.
Die ICD katalogisiert psychische Erkrankungen.

Grüße
Uli


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15.12.2010 22:04
avatar  ferrano
#4
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P.S.

ob ein Gutachten "später" sinnvoll ist, sollte im Einzelfall genau überlegt werden.
Jetzt ein Gutachten erstellen zu lassen sollte für aktuelle Zwecke sein, schließlich weiß niemand wie ein Mensch sich in 2 oder 4 Jahren entwickelt und welche Probleme dann im Vordergrund stehen.
Vielleicht kann jemand seine Probleme mit einem ADS Handy- Coach regeln (oder auch nicht, weil man das Ding nie dabei hat ...).
Welche Hilfen jemand zur Bewältigung des Alltags braucht, muss also aktuell entschieden werden.
Uli


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16.12.2010 13:23
avatar  Simone
#5
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Hallo Christa,

ein Gutachten nach § 35a KJHG (Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz) benötigst du für:
- Verhaltenstherapie, wenn der Therapeut keine Kassenzulassung hat
- Integrationshelfer / Schulbegleiter
- Kostenübernahme für bestimmte Schulen wie z.B. das Private Gymnasium Esslingen

Der § 35a kommt nur bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre zum tragen. Es geht darum, ob eine seelische Behinderung besteht oder davon bedroht ist und ob die Abweichungen mindestens schon 6 Monate bestehen und noch mindestens weitere 6 Monate bestehen werden. Die Abweichungen müssen über 50 % vom "Normalen" bei Gleichaltrigen bestehen.

Wie Mandelkern schon geschrieben hat, gilt solch ein Gutachten maximal für 2 Jahre. Die Jugendämter (Kostenträger) fordern i.d.R. aber jedes Jahr ein neues Gutachten an. Das Prozedere ist sehr langwierig und nervenaufreibend für das Kind und die Eltern, da diese Gutachten (zumindest in Baden-Württemberg) nur von den zuständigen Kinder- und Jugendpsychiatrien durchgeführt werden dürfen.

Sofern du also für dein Kind einen Therapieplatz suchst, dann rate ich dir, erst mal bei Therapeuten mit Kassenzulassung anzufragen. Die Adressen in deiner Nähe bekommst du im Gesprächskreis.
Erst wenn kein kassenärztlich zugelassener Therapeut in deiner Nähe ist, erst dann würde ich an Jugendamt herantreten. Warum? - Sie mein Beitrag "Warum ich das JA so liebe" hier im Forum.

Für das Berufsleben ist solch ein Gutachten m.E. nicht sinnvoll und soviel ich weiß auch nicht möglich. Da müßte doch eigentlich die Diagnose ausreichen (Wobei ich bei meinem Arbeitgeber nicht mit einem vorhandenen ADHS hausieren gehen würde)

Ich hoffe, das konnte dir weiterhelfen

Liebe Grüße

Simone

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16.12.2010 19:16
#6
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WOW!!!

Chapeau @ Simone

Grüßle
Susanne


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16.12.2010 22:40
#7
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Der §35a wird nach der Schule häufig dann nötig, wenn eine "normale" Ausbildung nicht möglich ist, sondern die Tendenz in Richtung begleitete Ausbildung geht und vor Ort keine "geeigneten" Ausbildungen angeboten werden.

Dann müssen Arbeitsagenturmaßnahmen und Leistungen der Jugendhilfe kombiniert oder gepaart herangezogen werden... ( z.B. BBW mit Internatsunterbringung da zu weit um zu pendeln )

Lg Mel,
die diesen Packen gerade in voller Bandbreite erlebt und auch da kämpft


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17.12.2010 10:26
avatar  Christa ( gelöscht )
#8
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Christa ( gelöscht )

Hallo Ihr,

danke für die vielen hilfreichen Antworten!

Wir wohnen in NRW und ich hoffe, falls es irgendwann einmal nötig sein wird, dass in NRW alles viel einfacher ist. Zum jetzigen Zeitpunkt - Sohn ist jetzt in der 7. Klasse einer E-Schule - glaube ich noch nicht einmal, dass er den Hauptschulabschluss schaffen wird, da dort irgendwie alles nicht so läuft. Bin aber mit dem Lehrer im Gespräch und fordere von diesem, den Kindern etwas zu lehren - dafür ist er ja schließlich auch da!
Was das Gutachten gemäß § 35 a angeht, müsste ich mich also erst nach der Schule - falls eine normale Ausbildung nicht möglich ist - kümmern. Vielleicht habe ich ja Glück, und bis dahin ist alles viel besser......

Ist ja nicht aktuell, aber welcher § kommt zum tragen, wenn ein Kind 18 ist? Oder gibt es dann entsprechenden Hilfen mehr? Meiner Sohn kommt erst mit 17 aus der Schule, braucht dann aber vielleicht doch Hilfe....

Liebe Grüße

Christa


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17.12.2010 12:47
avatar  Simone
#9
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Zitat
Chapeau @ Simone



Danke Susanne. Erfahrung macht halt klug.

Zitat
Der §35a wird nach der Schule häufig dann nötig, wenn eine "normale" Ausbildung nicht möglich ist, sondern die Tendenz in Richtung begleitete Ausbildung geht und vor Ort keine "geeigneten" Ausbildungen angeboten werden.


@ Mel:
Aber halt leider nur bis das Kind 18 geworden ist. Danach geht über unseren "Lieblingsparagraphen" nix mehr.

Simone

Nur gemeinsam sind wir stark! - Heute schon die Welt auf den Kopf gestellt?


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17.12.2010 21:34
#10
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Wie ist es denn dann nach dem 18.Lebensjahr ? Weis das jemand?

Also angenommen eine Ausbildung ist dann noch gar nicht beendet?
Was dann?

Es heißt doch immer "...und junge Erwachsene" .... ich meine bis 21 oder so is da immer die Rede.
Was greift denn dann?

In unserem Fall wird die Streiterei eh noch losgehen, da ja zusätzlich ein GdB gegeben ist.
Da werden sich dann Integrationshilfe und Jugendhilfe "fetzen"
Im Februar ist grooooooße Helferrunde angesagt.

Vielleicht entscheidet Schule sich bis dahin ja mal, ob nun mittlerer Bildungsabschluss realistisch ist oder nicht. Dann wüssten wir zumindest schon mal geht der Weg in Richtung IT-Werker mit HS oder weiter Schule (was Schulwechsel bedeuten würde) , mittlerer Bildungsabschluss (.. erst mal ne E-Schule finden die den mittleren Bildungsabschluss anbietet ) und dann Fachinformatiker.

Christa, ich hatte bis vor nem halben Jahr noch genau die selben Ängste wie du.
Auch E-Schule, auch ging schulisch kaum bis gar nix.
Schule hat immer versucht mich zu beruhigen, aber wenn Kind dann mal Ende Klasse 8 auf nem Stand von nem 5.Klässler ist (trotz sehr guter Grundbegabun) dann kommt man langsam echt ins schwitzen... ich kenne das nur zu gut. Mit jedem Jahr schwitzt man mehr.

Aber oh Wunder, Schule bereitet wirklich intensivst auf die Prüfung vor.
Die schaffen einen Stoff weg das einem hören und sehen vergeht.
Das verrückte dabei, die Kids ziehen voll mit.
Bei unserem Sohn kam dazu das er im Sommer den "Knopf aufgemacht" hat und wirklich auch will.
Er hat ein Ziel vor Augen (das wir halt erkämpfen müssen)ist entsprechend motiviert und dafür gibt er alles.

Mittlerweile Klassenbester.
Hätte mir das jemand vor einem Jahr so gesagt, ich wäre vor lachen am Boden gelegen und hätte gesagt "jaja, träumt weiter".

Nicht zu früh die Flinte ins Korn werfen. Es können wirklich noch Zeichen und Wunder geschehen.

Lg Mel


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