Schulempfehlung Baden Württemberg

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11.02.2011 00:06
#11
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Danke!

Grüßle
Susanne


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17.02.2011 20:51 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2011 20:52)
#12
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Rechtschreibung wird (bzw. soll oder doch eher KANN) mit 40% gewertet wenn eine diagnostizierte LRS und/oder Legasthenie vorliegt.

ABER VORSICHT, das sind alles KANN Regelungen niemand muß.
Im Beratungsverfahren wird dies aber (meist) berücksichtigt.

Lehrer KANN das mit Attest für sich entscheiden, meist wird aber ein riesen bimbamborium draus gemacht, mit Klassenkonferenz, oft sogar Schulleitung anwesend etc.

Was hier seit Neuestem der Fall ist, "diagnostiziert" wird nur noch von der Schulpsychologischen Beratungsstelle als diagnostiziert anerkannt.

Ach ja und noch was... die LRS/Legasthenie IST im ICD 10 enthalten.
Die Lese- und Rechtschreibstörung (F81.0) wird dabei von der isolierten Rechtschreibstörung (F81.1) unterschieden.

Lg Mel


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18.02.2011 15:14
avatar  ferrano
#13
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Hallo Mel,
gut zu wissen, dass mit der Lrs und ICD!

Noch ein Hinweis am Rande, falls alle Stricke reißen, kann das Mädel auch nach der 5. Klasse Hauptschule mit den Noten 2-2-3 in den Hauptfächern Deutsch, Mathe , Englisch (Verteilung der Noten innerhalb der Hauptfächer egal)auf die Realschule wechseln.
Wenn sie so fit ist, wie Du beschreibst ist der Wechsel klar wie Kloßbrühe. Ist natürlich ein ziemliches Hin- und her für das Kind.
Grüßle Uli


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19.02.2011 08:58
avatar  Zottel
#14
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... danke nochmal für Eure Antworten


Zitat
Ach ja und noch was... die LRS/Legasthenie IST im ICD 10 enthalten.



Was heißt das fürs Kind? Kann die Mutter dann über §35 a LRS-Therapie beim JA beantragen oder braucht sie dennoch einen Wisch, dass das Mädel von einer "seelischen Behinderung" bedroht ist? Eine LRS-Diagnose vom SPZ hat sie schriftlich.

Grüße

Zottel


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26.02.2011 21:51
avatar  ferrano
#15
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Hallo nochmal,
wenn die Mutter eine LRS Diagnose vom SPZ hat, kann sich die Schule eigentlich nicht über sie hinwegsetzen. Und ist meiner Meinung nach verpflichtet sie in der Benotung mit einzubeziehen.

Man könnte (theoretisch und auch praktisch)eine LRS Therapie beim Jugendamt beantragen, die Wahrscheinlichkeit, dass sie genehmigt wird ist allerdings sehr gering. In Anbetracht der Fälle mit hohem Förderbedarf ist eine LRS Diagnose geradezu "normal". Die meisten ADHS Kinder (in der Regel recht stark betroffen)bekommen keine Therapiekosten ersetzt, oder nur mit großem Aufwand (Anwalt etc.). Schließlich soll es ja abschrecken...

Ich würde hier dann beim zuständigen Schulamt mal neutral nachfragen,wie denn so die Gepflogenheiten bezüglich der Grundschulempfehlung mit diagnostizierter LRS sind - da kann man den "Fall" auch schildern ohne Namen zu nennen. Nach dem Motto "wir wollten uns informieren, damit wir alles richtig machen".
Aber natürlich menschelt es überall, es gibt gute und blöde ...

Lieben Gruß Uli


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