ADHS in Verbindung mit Rechtlichen Hintergründen

09.08.2019 23:07 (zuletzt bearbeitet: 09.08.2019 23:24)
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#1
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Mia ( gelöscht )

Hallo an Alle,
kennt sich jemand von Euch, wie die Diagnose ADHS in verschiedenen rechtlichen Sachen auswirkt.
Es geht mir speziell darum, dass ich in der letzte Zeit andauernd Ärger, mit der örtlichen Justiz habe. Es geht hier um die Behördenwillkür. Die machen mich einfach fertig. Trotz dass ich unschuldig bin habe ich vor dem Amtsgericht und später in der Berufungsverhandlung verloren. Ich war ohne einen Rechtsanwalt, weil zumal das Geld knapp, und zu anderem: unschuldig - stur - ausgeprägte Gerechtigkeitssinn. Es ist aber nicht das was ich erzählen, fragen wollte.

Ich möchte mich vor DENEN mit einer Patientenverfügung schon im Voraus schützen. Sprich ich nehme DENEN die Möglichkeit, mich in eine geschlossenen Forensische - Irrenanstalt zu verfrachten. Wenn sich jemand auskennt, es geht um § 63 StGB.

Ich habe wirklich große Angst, dass sie mich sperren können.
Ich muss dringend eine Bescheinigung von meinem Psychiater einholen, dass ich Geschäftsfähig, Entscheidungsfähig, Einwilligungsfähig usw. bin, bevor ich die Patientenverfügung bei Notar bestätige.

Muss ich mir darüber keine Sorgen machen, diese schriftliche Bestätigung nicht zu bekommen? Was sagst du?
Danke im Voraus für dein Fach-wissen.
Mia Gruß aus Bayern


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09.08.2019 23:33
#2
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Hallo Mia,

willkommen in unserem Forum. Dies ist dein erster Beitrag, und gleich mitten in die Vollen, aber schauen wir mal...

Zitat von Mia im Beitrag #1
Hallo an Alle,
kennt sich jemand von Euch, wie die Diagnose ADHS in verschiedenen rechtlichen Sachen auswirkt.
Es geht mir speziell darum, dass ich in der letzte Zeit andauernd Ärger, mit der örtlichen Justiz habe. Es geht hier um die Behördenwillkür. Die machen mich einfach fertig. Trotz dass ich unschuldig bin habe ich vor dem Amtsgericht und später in der Berufungsverhandlung verloren. Ich war ohne einen Rechtsanwalt, weil zumal das Geld knapp, und zu anderem: unschuldig - stur - ausgeprägte Gerechtigkeitssinn. Es ist aber nicht das was ich erzählen, fragen wollte.


Du hast in zwei Instanzen verloren. Du hast, wie du schreibst, "andauernd" Ärger mit der Justiz. Es mag in Details vielleicht wirklich so sein, dass du nicht ganz fair behandelt wirst, aber du kommst keinen Millimeter weiter, wenn du dich schmollend zurückziehst und auf die bösen anderen schimpfst. Juristisch wurde jetzt nun mal geklärt, dass du schuldig bist.

Zitat von Mia im Beitrag #1


Ich möchte mich vor DENEN mit einer Patientenverfügung schon im Voraus schützen. Sprich ich nehme DENEN die Möglichkeit, mich in eine geschlossenen Forensische - Irrenanstalt zu verfrachten. Wenn sich jemand auskennt, es geht um § 63 StGB.

Ich habe wirklich große Angst, dass sie mich sperren können.
Ich muss dringend eine Bescheinigung von meinem Psychiater einholen, dass ich Geschäftsfähig, Entscheidungsfähig, Einwilligungsfähig usw. bin, bevor ich die Patientenverfügung bei Notar bestätige.

Muss ich mir darüber keine Sorgen machen, diese schriftliche Bestätigung nicht zu bekommen?


Das sind verschiedene Themen.

Du möchtest eine Patientenverfügung schreiben und solltest dafür natürlich geschäftsfähig sein. ADHS alleine hat darauf keinen Einfluss.

Mit der Verfügung kannst du aber eine Zwangseinweisung eher nicht verhindern. Für eine solche Einweisung gibt es enge juristische Vorschrfiten. Wir können hier nicht beurteilen, ob du gefährdet bist oder nicht.

Hast du eine ADHS-Diagnose? Bist du in laufender Behandlung?

Bitte äußere hier keine nebulösen Drohungen oder Ankündigungen. Das gehört nicht in unser Forum, und, wie du vielleicht gesehen hast, es wird auch umgehend entfernt.

Alles Gute wünscht dir

Mandelkern


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10.08.2019 07:56
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#3
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Mia ( gelöscht )

Danke an Mandelkern für deine Rückmeldung.


Für alle die das interessiert. Selbstverständlich könnt ihr vor einer Zwangseinweigung sich schützen.
Googel den Begriff: "Patverfü"von Sängerin Nina Hagen.
Wichtig ist, dass sie einen oder am besten mehrer vorsorgebevollmächtigten Person benennen.

Ja ich habe ADHS - Diagnose F90.1 Ja, ich bin weiterhin in der Behandlung, sprich nehme laufend Medikinet.
Durch den ganzen Stress kommt dazu noch Depression. Aber das ist noch vorübergehend. Da kenne ich mich.
Nochmal Frage an Alle, wer sich auskennt.
Behindert Diagnose ADHS eine rechtskräftige Bestätigung der Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit einer Person usw.?
Wird mein, sagen wir, Testament, meine Schenkung, oder eben eine Patientenverfügung mit der Benennung meinen Bevollmächtigen nicht angefochten?


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10.08.2019 08:25
#4
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Zitat von Mia im Beitrag #3
Behindert Diagnose ADHS eine rechtskräftige Bestätigung der Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsfähigkeit einer Person usw.?

Nein. ADHS alleine steht mit Geschäftsfähigkeit und Schuldfähigkeit in keinem direkten Zusammenhang.

Zitat von Mia im Beitrag #3
Wird mein, sagen wir, Testament, meine Schenkung, oder eben eine Patientenverfügung mit der Benennung meinen Bevollmächtigen nicht angefochten?

Wenn du etwas notariell beurkunden lässt, muss sich der Notar von deiner Testierfähigkeit überzeugen. Hält er dich nicht für testierfähig, darf er nicht beurkunden. Auch das hat mit einer ADHS alleine nichts zu tun.

ADHS ist keine Entschuldigung.

Lesen gefährdet die Dummheit


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10.08.2019 09:41
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#5
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Mia ( gelöscht )

Wunderbare direkte Antwort - Herrlichen Dank

Neben, dass sich der Notar nach seinem Ermessen von meiner Testierfähigkeit überzeugt ist. Hole ich zusätzlich von meinem Psychiater zeitnah, und vor der Beurkundung des Notars, eine Bestätigung, dass ich Geschäftsfähig und somit auch Testierfähig bin.
Es ist alles etwas Neuland für mich, deshalb unsicher. Ich möchte meine Patientenverfühgung einfach Bombensicher machen, weil ich unserer System nicht vertraue.

Vielen Dank für die Information. Ich habe hier erfahren was ich wollte. Somit bin ich in dem Gespräch mit meinem Psychiater nächste Woche selbstbewusster.


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