Nachteilsausgleich
Liebe Barbamama!
Schulrecht ist Ländersache und somit auch Gewährung von Nachteilsausgleich .... Ich weiß nicht mal, ob es das in allen Bundesländern gibt.
Außerdem ist das sehr stark Verhandlungssache und abhängig von Schule und einzelnem Lehrer.
In meinem Bundesland heißt es in der entsprechenden Verordnung
Zitat
Die Art und Weise solcher Hilfen hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Zum einen können die allgemeinen Rahmenbedingungen auf die besonderen Probleme einzelner Schüler Rücksicht nehmen. Daneben sind auch besondere, nur auf einzelne Schüler bezogene Maßnahmen des Nachteilsausgleichs möglich, insbesondere durch eine Anpassung der Arbeitszeit oder durch die Nutzung von besonderen technischen oder didaktisch- methodischen Hilfen. Auch ist es möglich, die Gewichtung der schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen im Einzelfall anzupassen; allerdings muss jede dieser Leistungsarten eine hinreichende Gewichtung behalten. Im Rahmen des Nachteilsausgleiches ist es insoweit auch möglich von den äußeren Rahmenbedingungen einer Prüfung abzuweichen.
Du siehst, es ist kein Gesetz und ziemlich schwammig formuliert.
In unserem Schulüberlebenskoffer gibt es Links zu allen Schulgesetzen der verschiedenen Bundesländer. Über diese kommts du auch an diese Verordnungen.
Von mehr Zeit bis Extraraum, Computer, Einsatz von Duden ... alles kann sein: es gibt Fälle, die finde ich traumhaft, andere da wird mit harten Bandagen um jede Kleinigkeit gekämpft. Bei LRS scheint die Bereitschaft ziemlich groß zu sein, Diskalkulie schon weniger, ADHS kommt auf den Einzelfall an.
Wo liegen denn die Probleme deines Kindes genau?
Grüße FaVe
Hallo,
wie FaVe schon sagt, hanhabt das jede Schule anders. Jedenfalls könnte sie es handhaben, wenn sie daran interessiert wäre, theoretisch!!!
Die Unterschiede bei dem Nachteilsausgleich liegen darin, ob Dein Kind einen festgestellten, sonderpädagogischen Förderbedarf hat oder nicht.
Hat es keinen, kann die Schule in einer Klassenkonferenz einen Nachteilsausgleich festklopfen der auf "Leistungsgleiches Lernen" basiert, der Ausgleich eben über Dinge läuft, wie, Dein Kind bekommt z.B. am Ende einer Klassenarbeit noch mehr Zeit, oder es darf eine Arbeit in einem Raum alleine schreiben, weil es sich nicht gut konzentrieren kann. Aber eben genau die gleiche Arbeit, genau der gleiche Stoff wie die anderen.
Hat es sonderpädagogischen Förderbedarf, liegt der Ausgleich darin, dass es "leistungsdifferenziert" unterrichtet wird. Also bekommt es z.B. anstelle eines ganzen Diktates einen Lückentext oder darf ein Diktat abschreiben oder bekommt Mathearbeiten mit anderen Aufgaben, eben andere Arbeiten als die anderen Schüler.
Leider, leider, leider hängt so ein Ausgleich wirklich viel von der Motivation und dem Engagement der Lehrer ab! Und auch von deren Konsequenz, dies durchzuziehen!!
Bei uns wurde das immer so willkürlich gehandhabt, wir hatten keinen festgestellten Förderbedarf und es war mal so mal so!! Leider...
Es ist schon ein Armutszeugnis, dass viele Schulen bei der ADHS- Problematik den Kopf in den Sand stecken und sagen: Kennen wir uns nicht mit aus!!
Sollten sie dies auch beim Nachteilausgleich sagen, sie würden den nicht kennen....Nun ja!!! Da würde es wohl gut kommen, wenn Du anfängst zu schäumen und mit einem Molotowcocktail in die Schule gehst Das dürftest Du eigentlich nicht zu hören kriegen...
Und wenn ja, dann würde ich mich mal an die Landesschulbehörde wenden. Denn auch wenn die Inklusion total danebengeht, gehört haben müsste den Begriff "Nachteilsausgleich" schon jede Schule..
Lieben Gruss, smilla
Zitat
Denn auch wenn die Inklusion total danebengeht, gehört haben müsste den Begriff "Nachteilsausgleich" schon jede Schule..
...theoretisch...
Praktisch: Zottelsohni besucht inzwischen die 9. Klasse. Von einem Nachteilsausgleich habe ich während seiner ganzen Schulzeit
noch nie etwas mitbekommen. Nicht in seiner Klasse - und auch nicht in einer Parallelklasse...
Liebe Grüße
Zottel
Vielen Dank Euch allen für Eure Antworten .
Es scheint doch viel komplizierter zu sein als erwartet.
Da liegen wohl noch einige Lichtjahre bis zur Verwirklichung dazwischen .....
Hab gerade erst die ADS Broschüren der Arztpraxis an beide Fachlehrerinnen verteilt.
Dennoch Strafarbeiten......... naja, wegen frech sein.....
Aber ich hab noch nicht das Gefühl, dass mein Anliegen tatsächlich dort angekommen ist.
Von daher ist der Nachteilsausgleich wohl ein riesen Ding.
Wusste ich jetzt auch nicht, dass die Schule einwilligen muss.
Wir haben "nur" eine ADS Diagnose, sonst nix.
Danke Euch !!
LG barbamama
Hallo"!
Tja, die Strafarbeiten ...
Natürlich denken wir Mütter, bringt eh nix, Kind konnte sich nicht steuern, lernt dabei auch nix.
Aber aus der Sicht der Lehrer: da sitzen 30 Kinder in der Klasse: wer zu frech ist, wird abgemahnt, bekommt eine Strafe, da werden auch alle gleich behandelt: wenn ein Kind (wegen also mit Eltern besprochener ADHs) keine bekäme: kommt in einer Klasse wegen Ungleichbehandlung ziemlich schlecht an ...und wenn Frechheiten nicht geahndet werden, ist das für das Ansehen des Lehrers auch nicht so toll. Dien Kind womöglich noch vor der Klasse outen und sagen , der kann sich nicht zusammennehmen, darum keine Strafe, wäre auch keine Lösung.
Leider ist das die Realität. Außerdem habe ich das Gefühl, dass gerade Strafarbeiten und Nachsitzen wieder in Mode kommen.
Grüße FaVe
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