ist das eine Kinderkur und du bist "nur" notwendige Begleitperson (steht dann so in der Bewilligung der Reha)? Dann leistet der Kostenträger der Reha (bei dir der RVT) Ersatz für den Verdienstausfall in der Zeit (100%). Der Arbeitgeber muss nicht zahlen.
Anders bei Mutter-Kind-Kuren, das ist wie eine Arbeitsunfähigkeit der Mutter zu sehen und der Arbeitgeber muss seine 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten.
Genauso ist es, JaNi. Die RV leistet den Lohnersatz. Allerdings erst auf meine Anfrage hin, bekam ich die notwendigen Formulare auf denen auch noch steht, dass die Antragstellung erst nach dem erfolgten Kuraufenthalt zu erfolgen hat. Meine Personalerin hat sich schon schwer getan, das richtige Kreuzchen bei "wird unbezahlter Sonderurlaub gewährt" zu setzen. Ich rechne damit, einen Monat aus dem Sparstrumpf zu leben.