Nerven wie Drahtseile

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12.01.2017 14:15
#41
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eben mal auf der Internetseite dieser Klinik gewesen.... ähm da steht ja nix womit man etwas anfangen könnte... alles nur wischiwaschi

Nein da bist du nicht richtig mit deinem Kind. Ich denke Feldberg hast du dir nicht ohne Grund rausgesucht, und genau den Grund würde ich noch mal angeben... ruf da an und mach Rabatz

LG Mona Lisa

Mutterglück ist das was eine Frau empfindet, wenn die Kinder abends im Bett sind.

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12.01.2017 23:22
avatar  lupa
#42
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Melde mich morgen noch mal. Vorab zwei Fragen:
- hast du auf dem Fekdberg die Mu - Ki - Kur oder die ADHS - Reha beantragt?
- wird Dein Kind auch behandelt oder ist es Begleitkind?

LG
lupa

Earth is flat, pigs can fly and ADHD doesn't exist..

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13.01.2017 00:58
#43
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Zitat von Mona Lisa im Beitrag #41
eben mal auf der Internetseite dieser Klinik gewesen....

Ich auch. Haus Gothensee Da steht:

Zitat
Fachabteilung für psychosomatische und psychische Erkrankungen. Zudem beherbergt "Haus Gothensee" den Mütter-Gesundheit-Usedom e.V., die als Fachklinik für Mutter und Kind ganz auf die individuellen Lenenssituationen von Müttern und ihren Kindern ausgerichtet ist.



Zitat von Mona Lisa im Beitrag #41
ruf da an und mach Rabatz

Nein und nein. Anrufen bringt nix - schreib hin; Brief, E-Mail - egal. Die können dir am Telefon viel sagen - letztendlich gilt nur, was du schriftlich hast. Wenn du einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekommen hast, lege Widerspruch ein.

Rabatz leert nur für den Moment deinen Kropf. Vor allem wird Rabatz keinesfalls die Einsichtsfähigkeit eines Sachbearbeiters verbessern. Das schafft man nur mit Höflichkeit und guten Argumenten ... und schriftlich.

Was genau hast du denn beantragt?

Viele Grüße
Susanne

Was wir brauchen sind ein paar Verrückte; denn seht nur, wohin uns die Normalen gebracht haben. (George Bernard Shaw)

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13.01.2017 06:40 (zuletzt bearbeitet: 13.01.2017 06:54)
avatar  Gemiko
#44
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Hallo und Danke für Zuspruch und Nachfragen.

Beantragt und genehmigt wurde eine stationäre Kinderrehabilitation mit Begleitperson. In meinem Anschreiben an den Rentenversicherungsträger habe ich darauf hingewiesen, dass ich "Feldberg" für unabdingbar halte um einen Therapieerfolg zu erzielen da sich nur diese Klinik mit der ADHS-Problematik intensiv beschäftigt und für mich als Mutter problemspezifisches Elterntraining anbietet. Unsere Psychologin hat auch Feldberg als geeignet auf das Formular geschrieben.

Im Bescheid steht nun: Die Leistung kann nicht in der gewünschten Rehabilitationseinrichtung durchgeführt werden, weil mit diesem Haus kein Belegungsvertrag besteht. Die von uns gewählte Einrichtung ist ebenso geeignet.

Ich frage mich nun, ob es Sinn macht Widerspruch einzulegen wenn kein Belegungsvertrag existiert. Heute werde ich in Feldberg mal anrufen und nächste Woche haben wir eh einen Termin bei der Kinderpsychologin. Eine Email an die Kurhilfe.de hab ich auch verfasst, Danke für den Hinweis.

Gruß Gemiko


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13.01.2017 08:25
#45
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ok, Susanne - hast Recht... ich bin da wahrscheinlich dann auch so eher, dass ich mir irgendwo Luft verschaffen muss.

Das Problem wird tatsächlich der Belegungsvertrag sein. Warte ab, was die Damen der Kurhilfe dir raten.

LG Mona Lisa

Mutterglück ist das was eine Frau empfindet, wenn die Kinder abends im Bett sind.

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13.01.2017 08:58
#46
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Zitat von Gemiko im Beitrag #44
Ich frage mich nun, ob es Sinn macht Widerspruch einzulegen wenn kein Belegungsvertrag existiert.

Ja, das macht es durchaus. Denn wenn die Rechtsmittelfrist um ist, dann isses so, wie es ist, und du kannst nichts mehr machen. Formuliere es am besten so:

Zitat
Gegen den Bescheid vom ... lege ich hiermit Widerspruch ein. Der Widerspruch erfolgt rein vorsorglich zur Wahrung der Rechtsmittelfrist.



Ich weiß nicht, wann die Rechtsmittelfrist endet. Wenn es zeitlich eng wird, kannst du die Widerspruchsbegründung auch nachreichen und erstmal nur Widerspruch einlegen. Wenn es noch "dicke reicht", kannst du den Widerspruch auch gleich begründen. Ach ja, und schau bitte nochmal in der Rechtsbehelfsbelehrung nach, welches Rechtsmittel erforderlich ist. Das muss nicht zwangsläufig ein Widerspruch sein (Einspruch, Klage ...).

Dann schreibe bitte die "genehmigte" Klinik an und bitte um Auskunft darüber, welche Angebote sie speziell bei ADHS haben und ob ein ADHS-Elterntraining stattfindet.

Und ja, die Feldberg-Klinik schreibst du bitte auch an und fragst, ob denn tatsächlich kein Belegungsvertrag mit deinem Kostenträger existiert und falls nein, ob es trotzdem irgendwelche Möglichkeiten gibt.

Wer schreibt, der bleibt. Anrufen mag ja schneller gehen - doch dann hast du nachher rein gar nichts in der Hand. Für eine Widerspruchsbegründung brauchst du genau diese beiden Auskünfte, die musst du beifügen. Und dazu brauchst du sie nun mal schriftlich.

Bitte halte uns auf dem Laufenden. Die Ergebnisse deiner Recherchen sind für viele von uns wichtig. Ich wünsche dir viel Erfolg.

Was wir brauchen sind ein paar Verrückte; denn seht nur, wohin uns die Normalen gebracht haben. (George Bernard Shaw)

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13.01.2017 09:14
avatar  Gemiko
#47
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Danke Susanne, Mona Lisa und Lupa.

Der Bescheid ist vom 5. Januar, Posteingangsstempel 9. Januar. Die Rechtsmittelfrist beträgt 1 Monat und es ist ein Widerspruch zulässig. Die emailanfragen an BEIDE Kliniken gehen heute noch raus.

Ein Problem treibt mich aber noch um: Hat ein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung? Darüber steht nämlich nichts in der Belehrung. Für mich maßgeblich ist das Datum der Antragstellung. Junior wird nämlich im Mai 12 Jahre und ich will vermeiden, dass durch die Widerspruchsbearbeitung dieses Datum eintritt und mir dann alle Träger ne lange Nase machen und eine Begleitperson aufgrund des Alters nicht mehr "nötig" ist. Ohne mich würde Junior nicht durchhalten und mir fehlt dann auch das Elterntraining.

Gruß Gemiko

PS: wie toll, dass man hier sofort fachkundige Antworten kriegt, dafür halte ich euch ganz sicher zeitnah auf dem Laufenden


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13.01.2017 10:13 (zuletzt bearbeitet: 13.01.2017 10:14)
avatar  Gemiko
#48
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Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

mir liegt ein Bescheid meines Kostenträgers DRV-Berlin-Brandenburg mit einer Zuweisung in Ihre Klinik vor. Ursprünglich bat ich um Zuweisung in eine andere, auf ADHS spezialisierte Einrichtung. In Ihrem Profil (Homepage) kann ich zwar erkennen, dass Sie auch psychisch/Psychosomatische Beschwerden behandeln aber zum Thema ADHS konnte ich kaum Themenspezifische Angebote finden. Besonders das Elterntraining ist für mich als Begleitperson eines pubertierenden ADHSler immens wichtig.

Bitte teilen Sie mir mit, wie ein Therapieprogramm bei Ihnen aussieht.

vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


Das hab ich nach Heringsdorf angefragt und in Feldberg hab ich auch angefragt ob die mir weiterhelfen können.

Zitat
Ja, ich kenne die Klinik Heringsdorf. Leider werden Sie nicht mit der DRV in
die Klinik Feldberg fahren können. Die DRV besitzt eigene Kliniken und sie
ist verpflichtet sorgsam mit ihrem Geld umzugehen. Bedeutet: erst deren
Einrichtung unter Berücksichtigung des Anfahrtsweges und dann erst andere
Kliniken. Die Klinik Heringsdorf ist keine eigene Klinik der DRV. Sie können
versuchen eine Einzelfallentscheidung zu erwirken. Leider haben wir ähnliche
Erfahrungen wie sie. Vielleicht gefällt Ihnen noch die DRV Alternativklinik
Beelitz-Heilstätten. In die Klinik Feldberg würden Sie nur über die
Krankenkasse kommen (Bogen 61). Gern können Sie mich zu diesem Thema nochmal
anrufen.



Das ist die Antwort von Kurhilfe.de

... und jetzt muss ich wieder ein bisschen arbeiten


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13.01.2017 22:39
#49
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Super Text, Chapeau!

Wenn du Widerspruch einlegst, geht es erst mal nicht weiter. Den Widerspruch muss man vernünftig begründen. Dann ist die DRV dran. Die hat dann theoretisch einen Monat Zeit, dem Widerspruch abzuhelfen oder ihn zurückzuweisen.

Wenn du den Widerspruch zurücknimmst, geht alles weiter wie vor dem Widerspruch.

Eine Einzelfallentscheidung kannst du nur herbeiführen, wenn es keine andere Klinik gibt, die den von dir beantragten Kriterien entspricht, mit der die DRV einen Belegungsvertrag hat und/oder die näher an deinem Wohnort ist. Um dies herauszufinden, hast du ja jetzt die beiden Kliniken angeschrieben. Ich hoffe, die antworten zügig.

Zitat von Gemiko im Beitrag #48
In die Klinik Feldberg würden Sie nur über die Krankenkasse kommen

Hast du das schon versucht? Ruf doch mal bei deiner Krankenkasse an und frage, was die davon hält, dass du in die Feldberg-Klinik willst.

Was wir brauchen sind ein paar Verrückte; denn seht nur, wohin uns die Normalen gebracht haben. (George Bernard Shaw)

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14.01.2017 11:30
avatar  lupa
#50
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Hallo,

wollte mich ja noch mal melden ... habe nur mit uns selber so viel um die Ohren, dass ich es fast vergessen hätte, sorry.

Also, ich war im Okt. / Nov. selber im Caritashaus Feldberg (CHF). Allerdings zur Mu - Ki - Kur, nicht zur ADHS - Reha.
Das CHF bietet unterschiedliche Programme an:
- Mutter - Kind - Kur
- begleitete ADHS - Reha für Kinder von 6 - 12
- unbegleitete ADHS - Reha für Jugendliche von 12 - 17

Ich habe Dich so verstanden, dass Du mit Deinem Sohn zur ADHS - Kinderreha fahren möchtest.

In der Zeit, als wir dort waren, lief z.B. gerade eine ADHS - Jugendreha. Das jüngste Kind dort war 13.
Da für die Kinder - Reha auch das Alter bis 12 Jahre angegeben wird, denke ich, dass es kein Problem sein sollte, wenn Dein Sohn 12 wird und Du mit ihm gemeinsam fahren möchtest. Ich denke, das wird im Einzelfall individuell entschieden, je nach Wunsch der Eltern und Entwicklung des Kindes.
(Mein Sohn war übrigens auch schon 13 und "offiziell" wird eine Mu - Ki - Kur nur bis 12 Jahre genehmigt. Letztlich kommt es auf die familiäre Situation an.)

Eine Mu - Ki - Kur zahlt ja normalerweise die Krankenkasse.
Eine Reha normalerweise die Rentenversicherung.
Wenn aber die DRV keinen Versorgungsvertrag mit dem CHF hat, dann dürften die Rehas ja gar nicht belegt sein. Wer zahlt also die ADHS - Reha???

Habe jetzt noch mal gegoogelt:
Auf der Webseite vom CHF steht:

Zitat
Das Interdisziplinäre Therapiezentrum Caritas-Haus Feldberg bietet Vorsorge und Rehabilitation nach §23 SGB V und hat einen Versorgungsvertrag nach §111 SGB V. Das Haus ist beihilfeberechtigt.



Und im §111 SGB V steht:

Zitat
§ 111 Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
(1) Die Krankenkassen dürfen medizinische Leistungen zur Vorsorge (§ 23 Abs. 4) oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einschließlich der Anschlußheilbehandlung (§ 40), die eine stationäre Behandlung, aber keine Krankenhausbehandlung erfordern, nur in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen erbringen lassen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach Absatz 2 besteht; für pflegende Angehörige dürfen die Krankenkassen diese Leistungen auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erbringen lassen, mit denen ein Vertrag nach § 111a besteht.
2) Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam schließen mit Wirkung für ihre Mitgliedskassen einheitliche Versorgungsverträge über die Durchführung der in Absatz 1 genannten Leistungen mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, die
1.die Anforderungen des § 107 Abs. 2 erfüllen und
2.für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten ihrer Mitgliedskassen mit stationären medizinischen Leistungen zur Vorsorge oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einschließlich der Anschlußheilbehandlung notwendig sind.

(schau mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__111.html)

So, wie ich das verstehe, wird die Reha im CHF also von der Krankenkasse finanziert, da der genannte Versorgungsvertrag ja besteht. Frag doch mal bei Deiner KK nach. Dann bräuchtest Du die DRV doch gar nicht.

Viele Grüße und viel Erfolg!
lupa

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